„Wie kann ich Fachwerk-Außenwände wärmedämmen, wenn das Fachwerk von außen sichbar bleiben soll?“
Das ist eine häufige Frage im Denkmalschutz, nicht nur bei Fachwerkhäusern. Fachwerkhäuser sind meist denkmal geschützt oder gleichwertig anzusehen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten nicht die Anforderungen der EnEV so, wie sonst bei Modernisierungen. Hier sind geringere Dämmwerte zulässig. Das gilt auch für die Förderungen der kfw-Bank. Da sich die Bestimmungen aber mehr oder weniger häufig ändern, möchte ich hier auf die entsprechenden Regelwerke verweisen.
Bewährt hat sich der folgende Aufbau, der auch in den Zeichnungen dargestellt ist. Das Fachwerk wird instandgesetzt und die Gefache ggf. mit Leichtlehmsteinen erneuert. Dann folgt eine Innendämmung aus Leichtlehmsteinen oder aus Holzfaserplatten. Eine Innenschale aus feucht eingebrachtem Leichtlehm ist zwar sehr sympatisch, benötigt aber recht lange Trocknungszeiten, d.h. unter Umständen auch mehrere Monate. Das halte ich icht mehr für zeitgemäß. Sollte man die Zeit allerdings haben und den Aufwand nicht scheuen, ist auch dies eine klasse Variante.